Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie die Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der

Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen und

  • Finanzierung von Ausgaben einer notwendigen Unterbringung im Zusammenhang mit der Lehrgangsteilnahme.
  • Sie bekommen die Förderung für Lehrgänge und Internatskosten für Auszubildende im
  • 1. bis 4. Ausbildungsjahr in allen Wirtschaftsbereichen (außer Bauberufe und vom Bund geförderte Lehrgänge),
  • 1. bis 3. Ausbildungsjahr in handwerklichen und industriellen Bauberufen,
  • 2. bis 4. Ausbildungsjahr im Handwerk (vom Bund geförderte Lehrgänge außer den Lehrgängen in den Bauhandwerken).
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Zuschüsse werden als Festbetrag je Lehrling und Lehrgangswoche gezahlt. Für bundesseitig geförderte Lehrgänge beträgt der Landeszuschuss bis zu 95 Prozent des Bundeszuschusses, ansonsten bis zu EUR 50,00 je Lehrgangswoche.
  • Der Internatskostenzuschuss beträgt bis zu EUR 30,00 je Lehrgangswoche.
  • Bei Lehrgängen in Splitterberufen kann Ihnen ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig vor Beginn der überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgänge per E-Mail oder postalisch an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (zum Beispiel Handwerkskammern, Landesinnungsverbände, Kreishandwerkerschaften und Handwerksinnungen, Industrie- und Handelskammern), die überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge im Sinne des Berufsbildungsgesetzes beziehungsweise der Handwerksordnung durchführen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie richten die Lehrgänge grundsätzlich an den für die Ausbildungsberufe anerkannten Rahmenlehrplänen des zuständigen Bundesministeriums oder, falls keine vom Bund anerkannten Lehrpläne vorliegen, an geeigneten Lehrplänen der zuständigen Handwerksorganisationen aus.
  • Ihre Lehrgänge sind zeitlich begrenzt.
  • An einem Lehrgang nehmen nicht mehr als 20 Personen teil.
  • Ihre Lehrgangsteilnehmenden haben einen Ausbildungsvertrag nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung mit einem eigenständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg geschlossen. Falls die Lehrgänge mit Auszubildenden aus KMU nicht kostendeckend durchgeführt werden können, dürfen ausnahmsweise auch Auszubildende aus größeren Unternehmen gefördert werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Lehrgangsteilnehmende mit Ausbildungsverträgen mit gemeinnützigen Einrichtungen oder mit Unternehmen der öffentlichen Hand,
  • Schülerinnen und Schüler der einjährigen Berufsfachschulen oder in schulischen, berufsvorbereitenden Bildungsgängen, sowie
  • Umschülerinnen und Umschüler.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

70174 Stuttgart

0711 1232737

wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge von Bundesministerium für Wirtschaft.

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