Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger
Worum es geht
Wenn Sie als anerkannter regionaler Bildungsträger Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als anerkannten regionalen Bildungsträger bei der Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung.
Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben für folgende Veranstaltungstypen, die Sie in Zusammenarbeit mit Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor und weiteren Akteurinnen und Akteuren durchführen:
- Veranstaltungstyp A (verpflichtend): Bildungsveranstaltung,
- Veranstaltungstyp A-Zusatz (optional): Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen,
- Veranstaltungstyp B (optional): Netzwerk-Veranstaltung,
- Veranstaltungstyp C (optional): öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung (zum Beispiel „Aktionstag“).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Als zuwendungsfähig werden je regionalem Bildungsträger Ausgaben in Höhe von maximal EUR 10.000 pro Jahr anerkannt.
- Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen.
- Richten Sie Ihren Antrag zur Durchführung von Maßnahmen beziehungsweise zur Anerkennung als regionaler Bildungsträger bitte jährlich im Zeitraum vom 1.3. bis zum 30.4. an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen aus der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor mit Sitz in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beachten Sie für die einzelnen Veranstaltungstypen bitte folgende Bedingungen:
- Veranstaltungstyp A (verpflichtende Bildungsveranstaltung): Die Veranstaltung muss mindestens 1,5 Zeitstunden umfassen.
- Veranstaltungstyp A-Zusatz (Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 3 Zeitstunden für die Durchführung je A-Zusatz-Veranstaltung abgerechnet werden.
- Veranstaltungstyp B (Netzwerk-Veranstaltung, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 2 Veranstaltungen abgerechnet werden, die jeweils maximal 3 Zeitstunden umfassen.
- Veranstaltungstyp C (öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 15 Zeitstunden abgerechnet werden.
- Sie müssen als regionaler Bildungsträger anerkannt sein.
- Beantragen Sie eine Anerkennung als regionaler Bildungsträger, müssen Sie unter anderem ein detailliertes Konzept zur Umsetzung der Bildungs- und Informationsveranstaltungen vorlegen und fachlich, administrativ und organisatorisch für die geplanten Vorhaben geeignet sein.
Nicht gefördert werden unter anderem
Investitionen und Anschaffungen und
Material- und Sachausgaben für Ver- und Gebrauchsmaterialien.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger von Bundesministerium.