Thüringen Jahr

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Worum es geht

Wenn Sie einen Freiwilligendienst anbieten, mit dem die Bildungs- und Ausbildungsfähigkeit junger Menschen nach der Schulzeit verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Jugendfreiwilligendienste als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen.

Das Thüringen Jahr dauert normalerweise 12 zusammenhängende Monate und kann

als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Jugend, Schule, Kultur, Sport und Denkmalpflege oder

als Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in den Bereichen Nachhaltige Entwicklung sowie Natur- und Umweltschutz

geleistet werden. Der Dienst kann auf 18 Monate verlängert werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer anerkannten Gesamtausgaben.

Ihren Antrag reichen Sie bis spätestens 30.4. des Bewilligungsjahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind in Thüringen nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) zugelassene Träger.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine Gesamtkonzeption für die Durchführung des Thüringen Jahres einschließlich der Konzeption für die pädagogische Begleitung mit allgemeinem Seminarkonzept vorlegen.
  • Sie müssen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für eine Vollzeit-Stelle vertraglich ein Taschengeld in Höhe von EUR 350,00 pro Monat gewähren.
  • Sie müssen die kontinuierliche pädagogische Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleisten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,
  • sollen ihren Wohnsitz während des Thüringen Jahres im Freistaat Thüringen haben,
  • dürfen bei Beendigung ihres Jugendfreiwilligendienstes das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sowie die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung sicherstellen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

99099 Erfurt

0361 22230

www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Thüringen Jahr von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert .