Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen (Messezuschuss)
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen vor Ort und/oder digital an einer Messe oder Ausstellung im Ausland teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als mittelständisches und landwirtschaftliches Unternehmen bei Ihrer Teilnahme an exportorientierten Messen, Ausstellungen sowie an Produktpräsentationen im Ausland.
Sie bekommen die Förderung, wenn
- Sie sich an Gemeinschaftsständen des Landes beteiligen und sich dort zusammen mit anderen Mittelständlern präsentieren,
- Sie vor Ort an einer Messe, Ausstellung und Produktpräsentation im Ausland teilnehmen, die in der Messedatenbank des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. aufgeführt ist und
- Sie digital an einer virtuellen Messe, Ausstellung und Produktpräsentation teilnehmen.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Veranstaltungskosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Ihre Vor-Ort-Teilnahme an einer Veranstaltung innerhalb Europas EUR 3.000 und außerhalb Europas EUR 5.000,
- Ihre digitale Teilnahme an einer virtuellen Veranstaltung EUR 1.000.
- Der als Festbetrag ausgezahlte Zuschuss darf die Höhe Ihrer tatsächlich entstandenen Veranstaltungskosten nicht übersteigen.
- Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Veranstaltung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Landwirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Veranstaltung muss im Ausland außerhalb eines Umkreises von 100 Kilometer ab der Landesgrenze von Rheinland-Pfalz stattfinden.
- Die auf der Veranstaltung angebotenen Produkte und Dienstleistungen müssen durch Beschäftigte Ihres Unternehmens präsentiert werden.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen mit einer direkten oder indirekten Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen (Messezuschuss) von Bu.