Teilhabe zugewanderter Menschen und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Worum es geht

Wenn Sie sich für den Zusammenhalt der Gesellschaft einsetzen und zugewanderten Menschen Teilhabe am Miteinander ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Projekten zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft sowie bei Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.

Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Beteiligung und Mitwirken zugewanderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen,
  • wechselseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund,
  • Akzeptanz der Vielfalt,
  • Geschlechtergerechtigkeit,
  • arbeitsmarktbezogene Qualifizierung zugewanderter Menschen durch Projekte, die sich von den Regelangeboten zur Arbeitsmarktförderung abgrenzen,
  • Partizipation im Bildungswesen,
  • gesellschaftlicher Zusammenhalt, Toleranz und Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als Gebietskörperschaft müssen Sie mindestens EUR 2.500 erhalten.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften als juristische Personen des öffentlichen Rechts, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie ein zielgerichtetes Konzept inklusive ausführlicher Projektbeschreibung vorlegen.
  • Sie müssen darlegen, anhand welcher Indikatoren die Erreichung Ihrer Ziele messbar sein wird und wie die Auswertung Ihrer Projektergebnisse erfolgen wird.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

26122 Oldenburg

0441 22290

soziales.niedersachsen.de/startseite/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Teilhabe zugewanderter Menschen und gesellschaftlicher Zusammenhalt von Bundesmi.