Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Vermittlung von Informationen und Unterstützung für ältere Menschen (RL AGATHE)
Worum es geht
Wenn Sie leicht zugängliche Beratungs-, Informations- und Weitervermittlungsangebote für ältere Menschen, die in der Nacherwerbsphase alleine im eigenen Haushalt leben, anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, durch die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.
Sie erhalten die Förderung für Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben
- von beratenden Fachkräften,
- zur Weiterentwicklung des Förderprogramms.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt in den ersten beiden Jahren bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, ab dem 3. Jahr bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Für die Weiterentwicklung des Programms beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Auswahl der Projekte wird ein Konzeptauswahlverfahren durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vorgeschaltet. Wird Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt als Erstempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie können die Fördermittel an gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie an kreisangehörige Städte und Gemeinden als Letztempfänger weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen an dem Konzeptauswahlverfahren teilnehmen.
- Das eingesetzte Personal muss über sozial- und gesundheitspädagogische Abschlüsse oder über Abschlüsse im Bereich der Gesundheits-, Kranken- oder Altenpflegeberufe verfügen.
- Bitte beachten Sie, dass das Programm AGATHE nur in ausgewählten Sozialräumen der Landkreise Altenburger Land, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Nordhausen, Sömmerda und Sonneberg sowie in den kreisfreien Städten Erfurt, Gera und Jena umgesetzt wird.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
99423 Weimar
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Vermittlung von Informationen und Unt.