Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Worum es geht

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen haben oder eine Forschungseinrichtung vertreten und ein Projekt im Technologiebereich planen, das das Innovationspotenzial in Schleswig-Holstein aufzeigt und den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft fördert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Aktivitäten im Technologiebereich, die das Innovationspotenzial in Schleswig-Holstein darstellen und damit der Information von Wirtschaft und Öffentlichkeit dienen sowie der gewerblichen Wirtschaft und der Wissenschaft Anknüpfungsmöglichkeiten für einen Technologietransfer bieten.

Die Förderung konzentriert sich auf die Spezialisierungsfelder maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende und grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft und digitale Wirtschaft.

Sie erhalten eine Förderung für

  • die Durchführung von oder Teilnahme an innovations-, technologie- oder technologietransferbezogenen Ausstellungen oder Ähnlichem,
  • die Durchführung von Veranstaltungen wie Kongresse, Tagungen, Workshops, Zukunftswerkstätten, Studierendentagungen,
  • öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie Broschüren, Publikationen, Studien, Gutachten oder internetbasierte Veröffentlichungen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent, für Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Ideen- und Projektskizzen Ihres Vorhabens reichen Sie spätestens 10 Wochen, Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt als

  • Unternehmen (bevorzugt kleine oder mittlere Unternehmen),
  • Universität,
  • Fachhochschule,
  • Forschungseinrichtung,
  • Technologietransfereinrichtung,
  • Kompetenzzentrum,
  • Clustermanagement,
  • Fachverband,

wissenschaftliche Organisation oder

  • Organisation der wirtschaftlichen Selbstverwaltung und Ähnliches,
  • wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben oder Ihr Projekt einen Bezug zu Schleswig-Holstein hat.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • An der Durchführung Ihrer Maßnahme müssen besondere innovations-, technologie-, technologietransfer- und/oder landesentwicklungspolitische Interessen des Landes bestehen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
  • Ihre Maßnahme muss begründete Aussicht auf Erfolg haben und nach Ihrer Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage vertretbar sein.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vorrangig einzelbetrieblichen Interessen dienen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

24103 Kiel

0431 666660

wtsh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR) von Bundesministerium für Wirts.