Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Worum es geht

Wenn Sie neue Dienstleistungsangebote im Weintourismus umsetzen und neue Vermarktungskonzepte für Wein entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die den Weintourismus und Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • touristische Infrastrukturmaßnahmen,
  • Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse,

regionale Marketingkonzepte sowie

  • Qualitätskontrollen.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie
  • bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die geförderten Maßnahmen innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.
  • Touristische Infrastrukturmaßnahmen und regionale Marketingkonzepte müssen geeignet sein, das touristische Profil der jeweiligen Region zu schärfen.
  • Bei Vorhaben für Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse müssen Sie sicherstellen, dass das Vermarktungskonzept Qualitätsprodukte betrifft und Zusammenschlüsse auf mindestens 5 Jahre angelegt sind.
  • Sie halten die Zweckbindungsfristen ein. Diese betragen bei geförderten Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre, bei technischen Einrichtungen und Maschinen 5 Jahre sowie bei digitalen Anwendungen (zum Beispiel Internetseiten) 3 Jahre.
  • Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (und die Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten) haben im Durchschnitt der letzten 3 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung EUR 140.000 pro Jahr bei Ledigen und EUR 170.000 pro Jahr bei Ehegatten nicht überschritten. Maßgeblich sind hierbei die von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide.

Sie bekommen keine Förderung unter anderem für

laufende Betriebsausgaben,

den Erwerb von Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen

gebrauchte Maschinen und Einrichtungen,

bauliche Sanierungsmaßnahmen sowie

Ersatzbeschaffungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

97209 Veitshöchheim

0931 98010

www.lwg.bayern.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur .