Stipendien der Kulturstiftung Thüringen

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Als professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Stipendien an professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler der Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst (Tanz/Theater), Medienkunst und Bewegtbild, Musik und Literatur,

die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben oder

  • deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist
  • Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für eine hervorragende künstlerische Einzelleistung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes neues Arbeitsvorhaben.
  • Ein Stipendium wird für die Dauer von 1 bis 12 Monaten in Höhe von 1.000 EUR pro Monat gewährt.

Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn

  • für dasselbe Vorhaben ein anderes Stipendium zeitlich vor dem Stipendium der Kulturstiftung Thüringen gewährt wurde,
  • im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird,
  • das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.
  • Eine jährliche Antragstellung ist möglich. Richten Sie Ihren Antrag online an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Anträge für Stipendien sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Thüringen (siehe weiterführende Links)  einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.

Im Antrag werden verschiedene Angaben benötigt:

Personenbezogene Daten

Angaben zum Vorhaben inkl. kurzer Beschreibung (Abstract)

Pointierte Projektbeschreibung (maximal 2 Normseiten)

Folgende Anlagen müssen über das Online-Portal hochgeladen werden:

  • Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen; bei Autor:innen Bibliografie mit Verlagsangabe), als PDF, maximal 3 DIN-A-4-Seiten
  • Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, maximal 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat, bei Literatur Textprobe des geplanten Vorhabens als PDF, maximal 10 Normseiten
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung mit Gültigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)
  • Nur Bewerbungen, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen und den oben beschriebenen Umfang nicht überschreiten, werden der Jury und dem Kuratorium vorgelegt.
  • Über die Anträge in den einzelnen Sparten beraten Fachjurys, die aus Mitgliedern des Kuratoriums der Kulturstiftung Thüringen und sachkundigen Personen bestehen. Das Kuratorium spricht dem Vorstand der Kulturstiftung die Empfehlungen aus den Fachjurys aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand bzw. der Stiftungsrat die Förderentscheidungen.

Bearbeitungsdauer

Ziel ist es, die Förderinformation den Antragstellenden Ende Dezember zu übermitteln.

Fristen

Sie können Anträge vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr einreichen.

weitere Informationen

In den Bereichen Bildende Kunst und Literatur werden zusätzlich Landesstipendien vergeben. Im Bereich Musik werden jährlich Förderstipendien für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche vergeben. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen über die Sie sich auf der Website der Kulturstiftung Thüringen informieren können.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

99867 Gotha

+49 3621 42969-0

kulturstiftung-thueringen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Stipendien der Kulturstiftung Thüringen von Bundesministerium für Wirtschaft und.

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