Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie)
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Entwicklung touristischer Infrastrukturen umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei der Umsetzung von touristischen Projekten, die die Attraktivität und in der Folge auch die Gästezahlen einer touristischen Region steigern. Damit tragen die Projekte auch dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu erhöhen.
Sie erhalten die Förderung für
- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen,
- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen in bestimmten staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten, wenn die Infrastruktur diskriminierungsfrei öffentlich zugänglich ist,
- die Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, wenn die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind,
- die Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen touristischen Einrichtungen,
- die Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote und
- ausschließlich im Programmgebiet der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“: Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung von Infrastrukturen, die der Art nach für eine Nutzung durch Touristinnen und Touristen geeignet und bestimmt sind und die in der Summe überwiegend touristisch sowie durch sonstige Personen genutzt werden, die ihren Wohnsitz nicht in Niedersachsen haben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
- Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Bei ergänzender oder alternativer Förderung aus GRW-Mitteln beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen und bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten.
- Bei ergänzender oder alternativer Förderung aus Landesmitteln beträgt die Höhe des Zuschusses in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Der Zuschuss kann in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ sowie in GRW-Fördergebieten maximal EUR 3 Millionen betragen, in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ normalerweise maximal EUR 2 Millionen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens elektronisch über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften,
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, eingetragene Vereine),
- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
Ihr Vorhaben muss
- in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Tourismus einen wesentlichen Beitrag zu dessen Entwicklung leistet und für das ein regionales touristisches Konzept vorliegt,
- sich in das jeweilige regionale touristische Konzept einfügen und zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots und damit zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen KMU beitragen und
- der Anpassung der Angebote oder Geschäftsmodelle an die sich wandelnden Kundenanforderungen dienen oder es müssen neue Materialien oder innovative Prozesse zur Anwendung kommen.
- Sie erhalten eine Förderung nur für solche Infrastrukturen und Angebote, die nachweislich zu mehr als 50 Prozent touristisch genutzt werden oder eine entsprechende Nutzung erwarten lassen.
- Wenn Sie die Förderung für digitale Angebote in öffentlich zugänglichen touristischen Einrichtungen oder für nachhaltige und klimaverträgliche touristische Angebote beantragen, muss eine Förderung auf Grundlage anderer Förderrichtlinien des Wirtschaftsministeriums ausgeschlossen sein.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt haben.
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) .