Start-up BW Pre-Seed
Worum es geht
Wenn Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer sind oder ein Start-up mit innovativer Gründungsidee haben und sich Ihr Unternehmen in der Frühphase befindet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt junge Unternehmen in der frühen Gründungsphase bei der Umsetzung innovativer Gründungsvorhaben, die noch keine Marktreife erlangt haben (sogenannte Pre-Seed-Phase) oder bei denen aufgrund der Corona-Pandemie zusätzlicher Liquiditätsbedarf zur Stabilisierung des Unternehmens und zum Erreichen der Finanzierungsreife entstanden ist.
Gefördert wird die Entwicklung von Geschäftsmodellen, Waren und Dienstleistungen bis hin zur Marktreife in Kooperation mit geeigneten Acceleratoren, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen (Betreuungspartner).
Sie erhalten die Förderung als Zuwendung mit Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalt.
Die Höhe der Landesförderung beträgt 80 Prozent der Gesamtfinanzierung, wobei der Betreuungspartner und/oder dessen Ko-Investor mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten trägt.
Übernimmt der Ko-Investor ein höheres Engagement (bis maximal 50 Prozent), kann sich die Gesamtfinanzierungssumme entsprechend erhöhen.
Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt normalerweise mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 200.000. In Ausnahmefällen darf die Gesamtfinanzierungsumme maximal EUR 400.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über vom Land Baden-Württemberg zugelassene Start-up BW Pre-Seed Partner an die L-Bank.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis zum 15.12.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen,
- die nicht börsennotierte Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU sind,
- die ins Handelsregister eingetragen sind und deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt,
- die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
- die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben,
- die kein anderes Unternehmen übernommen haben beziehungsweise nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sind,
- die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg haben und
deren Beschäftigte zu mehr als 50 Prozent aus Baden-Württemberg stammen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.
- Das Start-up ist wachstumsorientiert und weist einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad auf.
- Das Start-up entwickelt zusammen mit dem Ko-Investor ein Geschäftsmodell, um Waren und Dienstleistungen zur Marktreife und damit das Geschäftsmodell zur Finanzierungsreife zu bringen.
- Das Start-up ist noch nicht von Dritten mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln (beispielsweise Wandeldarlehen) in einem größeren Umfang finanziert worden.
- Die Betreuungspartner, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen stellen die professionelle Betreuung und Begleitung der Start-ups sicher.
- Nicht gefördert werden Projekte der vorwettbewerblichen Forschungsförderung.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Start-up BW Pre-Seed Partner
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Start-up BW Pre-Seed von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizen.