Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Sachsen-Anhalt
- Bereich
- Infrastruktur, Mobilität
- Fördergeber
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie private Gleisanschlüsse errichten, aus- oder umbauen oder auch wieder einsatzfähig machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben an privaten Gleisanlagen, die den Schienengüterverkehr stärken und verbessern.
Sie erhalten die Förderung für
- den Neubau, den Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanlagen und Gleisanschlüssen einschließlich Ausrüstung, Tief- und Erdbau und Anlagen für Be- und Endladung,
- den Neubau von Anlagen, die ausschließlich für die Be- und Entladung von Güterwaggons erforderlich sind (Rampen, Ladestraßen, stationäre Be- und Entladeeinrichtungen sowie Mess- und Steuerungstechnik),
- Planungsleistungen zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen für geplante Projekte oder für deren Umsetzung sowie
- die Kofinanzierung von Maßnahmen nach der Anschlussförderrichtlinie des Bundes.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für den Neubau, den Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanlagen und Gleisanschlüssen bis zu 50 Prozent und
- für den Neubau von Anlagen, die ausschließlich für die Be- und Entladung von Güterwaggons erforderlich sind, bis zu 30 Prozent
- Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Darin eingeschlossen sind bis zu 10 Prozent der jeweils dazugehörenden Planungskosten.
- Die Höhe des Zuschusses für die Kofinanzierung von Maßnahmen nach der Anschlussförderrichtlinie des Bundes beträgt aus Mitteln des Bundes und des Landes insgesamt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Ihr Zuschuss muss zwischen EUR 15.000 und maximal EUR 300.000 betragen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis einschließlich 28.2. oder 31.8. eines Jahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 307.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss
- die Sicherheit, Abwicklung, Wirtschaftlichkeit und Attraktivität des Schienengüterverkehrs verbessern,
- konkrete und nachhaltige Verlagerungseffekte von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zur Folge haben oder
- wenigstens mittelfristig die weitere Gewährleistung des Schienengüterverkehrs sichern.
- Sie müssen die Finanzierung des Gesamtprojekts sicherstellen.
- Wenn Sie Ihr Vorhaben umsetzen, müssen Sie das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich beachten.
- Der Gleisanschluss oder die Gleisanlage muss eine Schienenanlage und Ihr Eigentum sein.
- Wenn Sie eine Förderung der Kofinanzierung von Maßnahmen nach der Anschlussförderrichtlinie des Bundes beantragen, müssen Sie die Bewilligung der Förderung nach der Anschlussförderrichtlinie durch das Eisenbahn-Bundesamt haben.
- Sie erhalten keine Förderung für den Kauf oder die Unterhaltung von Schienen- und Rangierfahrzeugen, die Finanzierung von Anschlussweichen und den Bau von Oberleitungen zur Elektrifizierung der Gleisanlagen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt von Bundesminist.
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