Stärkung des ökologischen Landbaus

Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V. (LVEO)

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V. (LVEO)
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Ihnen Kosten durch Kontrollen entstehen, die aufgrund der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen vorgesehen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Einführung und Beibehaltung umweltschonender landwirtschaftlicher Produktionsmethoden.

Sie bekommen die Förderung für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den nach der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (Verordnung (EU) 2018/848) vorgesehenen Kontrollen entstehen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal pro Hektar und Jahr für

  • Acker- und Grünlandflächen EUR 50,00,
  • Gartenbau-, Obst-, Weinbau- und Gemüsebauflächen sowie für Streuobstflächen EUR 150,00,
  • Als Erzeugerin und Erzeuger mit ökologischer Bienenhaltung erhalten Sie EUR 7,50 je Bienenvolk und Jahr.
  • Der Förderhöchstbetrag beträgt EUR 275,00 pro Jahr.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.9. eines Jahres an den Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V. (LVEO).
  • Der Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V. beantragt dann die Zuwendungen beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis zum 30.10. eines Jahres und leitet die bewilligten Zuschüsse nach positiver Bescheidung an Sie weiter.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Gemüse-, Obst- und Weinbaubetriebe für Flächen und/oder Bienenvölker in Baden-Württemberg,
  • steuerrechtlich dem gewerblichen Bereich zugeordnete Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte auf Flächen in Baden-Württemberg erzeugen und/oder Bienenvölker in Baden-Württemberg halten, sowie
  • Personen, die kleine landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg bewirtschaften und/oder Bienen in Baden-Württemberg halten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie halten die Bestimmungen der Europäischen Union über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel ein. Den Nachweis erbringen Sie durch eine schriftliche Bescheinigung der Kontrollstelle, die den Betrieb gemäß der Vorschriften zum Kontrollverfahren überprüft.
  • Das Bestehen eines Kontrollvertrags muss mindestens für den Zeitraum vom 1.3. bis 31.12. des entsprechenden Jahres bestätigt werden.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V. (LVEO)

70180 Stuttgart

0711 2140111

www.lveo.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Stärkung des ökologischen Landbaus von Bundesministerium für Wirtschaft und Klim.

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