Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein
Worum es geht
Wenn Ihr Verein, Ihr Verband oder Ihre Initiative das bürgerschaftliche Engagement stärken möchte und deshalb Projekte für den Aufbau entsprechender Infrastrukturen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.
Sie erhalten eine Förderung für innovative Projekte, die modellhaft für andere erprobt werden sollen und zur Entwicklung einer engagementfreundlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement beitragen, vor allem für
- Fortbildungs- und Qualifizierungsprojekte,
- den Erfahrungsaustausch für bürgerschaftlich Engagierte,
- die Bildung von Netzwerken,
- Informationen über bürgerschaftliches Engagement.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme jeweils bis zum 15.11. für das laufende Bewilligungsjahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen, Firmen und sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Gemeinden, Kreise und Ämter.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
- Sie müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtausgaben tragen. Sie können Ihre Eigenbeteiligung auch durch unbare Eigenleistungen nachweisen.
- Ihr Projekt muss außerhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit und außerhalb Ihres privaten Bereichs liegen.
- Sie dürfen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht schon an anderer Stelle abgerechnet haben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
24143 Kiel
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein von Bundesmini.