Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Unterstützung eines nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Projekte, die zu einer erfolgreichen Transformation der Kohleregionen beitragen.
Ihr Vorhaben soll dazu beitragen, die Kohleregionen zu international sichtbaren Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen.
Sie können eine Förderung in folgenden Kategorien erhalten:
1) Vernetzung
2) Wissens- und Technologietransfer
3) Beratung
4) Qualifikation / Aus- und Weiterbildung
5) Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
6) Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
7) Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
8) Außenwirtschaft
9) Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
10) Stärkung unternehmerischen Handelns
11) Innovative Ansätze
12) Transformationstechnologien
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Sie können bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten bekommen.
- Die Laufzeit beträgt bis zu 4 Jahren und kann um bis zu weitere 4 Jahre verlängert werden.
- Bitte nehmen Sie bei Anträgen mit überwiegend investivem Charakter (mehr als 50 %) in den Förderkategorien 4, 10 und 11 vor Antragseinreichung Kontakt mit der eingebundenen Stelle beim Land und dem BMWE auf, um eine generelle Förderwürdigkeit abzustimmen.
- Weitere Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem weiterführenden Link.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Anträge können jederzeit gestellt werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Projektes muss gesichert sein.
- Sie müssen mindestens einen Eigenanteil in Form einer Geldleistung in Höhe von 10 % erbringen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 AGVO,
- Unternehmen, die einer Rückforderung von Beihilfen der EU nicht Folge geleistet haben,
- Antragsstellende mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland,
- Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
65760 Eschborn
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohl.