Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Gemeinde in Baden-Württemberg städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als Gemeinde mit Unterstützung des Bundes bei der Umsetzung von städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Vorbereitung der Erneuerung,
  • Ordnungsmaßnahmen,
  • Baumaßnahmen,
  • Maßnahmen anderer Finanzierungsträger,
  • Vergütungen für Beauftragte, Kosten beim Abschluss der städtebaulichen Erneuerung sowie
  • Kosten für die Aufstellung eines städtebaulichen und eines integrierten Entwicklungskonzepts.

Die Förderung erfolgt – neben dem Landessanierungsprogramm (LSP) aus Landesmitteln – im Rahmen folgender Programme:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP),
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP) und
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – lebenswerte Quartiere gestalten (WEP).
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt maximal 60 Prozent des festgelegten Förderrahmens.
  • Richten Sie bitte Ihren Antrag im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden zu den vorgegebenen Antragsfristen digital über das zuständige Regierungspräsidium an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Zweck- und Planungsverbände, die eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchführen.

Wurde eine Stadt oder Gemeinde in das Förderprogramm aufgenommen, so können Eigentümerinnen und Eigentümer/Investorinnen und Investoren, die ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der Stadt oder Gemeinde eine Förderung beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB).
  • Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet förmlich festgelegt worden sein.
  • Das Grundstück oder die Einzelmaßnahme muss im festgelegten Gebiet liegen, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

rp.baden-wuerttemberg.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtl.

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