Städtebauliche Erneuerung in Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Worum es geht

Wenn Sie städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen vorbereiten und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Sachsen fördert mit Unterstützung des Bundes die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen.

Die Förderung erhalten Sie in folgenden Teilprogrammen:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LPZ),
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP),
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP).
  • Sie erhalten die Unterstützung für städtebauliche Gesamtmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Fördergebieten mit städtischen Strukturen, die aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen bestehen.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 2 Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Für die jeweiligen Programme gelten unterschiedliche Förderhöhen.
  • Reichen Sie Anträge für Neuaufnahmen in die Städtebauförderung sowie Fortsetzungsmaßnahmen zu festgelegten Terminen über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie bereiten die Gesamtmaßnahme planerisch in Bezug auf die aktuellen städtebaulichen Missstände und Funktionsverluste und die erreichbaren Ziele vor. Dazu legen Sie Einzelmaßnahmen fest, beteiligen die Träger öffentlicher Belange und prüfen die Verfügbarkeit finanzieller Mittel.
  • Für die jeweiligen Städtebauförderprogramme müssen Sie weitere Voraussetzungen beachten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Städtebauliche Erneuerung in Sachsen von Bundesministerium für Wirtschaft und Kl.