Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Brandenburg
- Fördergeber
- Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie als brandenburgische Gemeinde in Ihre Stadtentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Bundes Ihre städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sowie daraus resultierende Einzelvorhaben, um Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln.
Sie erhalten eine Förderung für
- die Stärkung der Innenstädte, historischen Stadtkerne, Ortsmitten und Stadtteilzentren,
- die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf,
- die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten (Brachflächen, Gebäudeleerständen).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung beträgt gemäß der Drittelförderung in der Regel 66,6 Prozent, das heißt: Die Förderung erfolgt zu je einem Drittel durch den Bund, das Land und Sie als Gemeinde.
- Richten Sie Ihren Erstantrag bitte über die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde an das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV).
- Das LBV erörtert mit Ihnen das Prüfergebnis als Grundlage für den nächsten jährlichen Programmvorschlag. Nach der Konkretisierung aufgrund des aktuellen integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) und der städtebaulichen Zielplanung kann das LBV die Maßnahme in seinem Programmvorschlag an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung aufnehmen. Auf diesen Grundlagen legt das Ministerium Details zur Förderung fest.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahmen sollen sich auf Gebiete konzentrieren, die besonders vom demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind.
- Sie müssen eine integrierte städtebauliche Zielplanung aufstellen, die sich aus dem integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ableitet und die städtebauliche Gesamtmaßnahme sowie die Einzelvorhaben darstellt.
- Ihre Gesamtmaßnahme muss einen maßgeblichen Beitrag zum Erreichen der Ziele des INSEK leisten.
- Sie müssen für eine ausreichende Planungssicherheit sorgen.
- Sie müssen sich mit Ihrem im Jahresprogramm festgelegten Eigenanteil an der Finanzierung beteiligen.
- Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Landesprogramm der Städtebauförderung aufgenommen worden sein.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) von Bundesministerium für Wirtschaft un.
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