Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Förderart
Darlehen, Zuschuss
Fördergeber
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune Vorhaben umsetzen wollen, mit denen städtebauliche Missstände behoben und die Lebensbedingungen in Ihrer Gemeinde verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in bestimmten festgelegten Gebieten.

Sie erhalten die Förderung für

  • vorbereitende Untersuchungen,
  • Vorbereitung (städtebauliche Planung),
  • Erwerb, Bereitstellung und Veräußerung von Grundstücken,
  • Ordnungsmaßnahmen,
  • Baumaßnahmen,
  • Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen in privatem Eigentum,
  • Modernisierung und Instandsetzung privat nutzbarer Gebäude im Eigentum der Gemeinde,
  • sonstige Maßnahmen sowie Vergütungen für Träger und sonstige geeignete Beauftragte.

Die Städtebauförderung besteht aus den Programmen

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.
  • Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art Ihres Vorhabens ab.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 15.1. eines Jahres an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Bei der städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme, die Sie durchführen, muss es sich um eine Gesamtmaßnahme handeln.

Diese Gesamtmaßnahme muss

in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen sein und

wichtig sein und zügig umgesetzt werden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

19055 Schwerin

+49 385 588-0

www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern von Bundesministerium für .

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