Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Förderart
Zuschuss
Region
Saarland
Fördergeber
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, Ihre Stadt oder Gemeinde nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben, können Sie eine Förderung des Landes bekommen.

Das Saarland fördert die Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung und Finanzierung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung.

Sie bekommen die Förderung für

  • die Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen,
  • Ordnungsmaßnahmen (unter anderem Bodenordnung, Grunderwerb, Umzug von Bewohnern und Betrieben, Freilegung von Grundstücken),
  • Baumaßnahmen (unter anderem Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in privatem Eigentum oder der Gemeinde, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, Neubau und Ersatzbau von Wohnungen, die Verlagerung oder Änderung von Betrieben),
  • Maßnahmen anderer Finanzierungsträger sowie Vergütungen für Beauftragte und Kosten beim Abschluss der städtebaulichen Maßnahme,
  • Maßnahmen der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des saarländischen operationellen Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Die Förderung erfolgt seit dem Programmjahr 2020 im Rahmen folgender Programme:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten,
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige Kommunalaufsicht und direkt an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
  • Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport stellt das Jahresprogramm auf.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden des Saarlands. Die Gemeinden können Fördermittel an Dritte weiterleiten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben ist eine städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB), die mehrere zusammengehörige Einzelmaßnahmen umfasst.
  • Die städtebauliche Gesamtmaßnahme ist in ein Förderprogramm aufgenommen worden.
  • Ihre Gemeinde erstellt für das jeweilige Gebiet ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept.
  • Sie legen das Fördergebiet förmlich fest.
  • Ihre städtebauliche Maßnahme weist den erforderlichen Bezug zur Gesamtentwicklung der Gemeinde auf, liegt im öffentlichen Interesse und ist konzeptionell und planerisch ausreichend vorbereitet.
  • Sie beginnen mit Ihrer Einzelmaßnahme nicht vor der Bewilligung der Zuwendung.
  • Je nach Art des Vorhabens gelten weitere spezifische Voraussetzungen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

66121 Saarbrücken

0681 50100

www.innen.saarland.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Städtebauförderrichtlinien (StbFRL) von Bundesministerium für Wirtschaft und Kli.

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