Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune städtebauliche Maßnahmen durchführen und abwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Gemeinde oder auch Gemeindeverband mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung im Rahmen der Programmkomponenten
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.
- Sie erhalten die Förderung für die Durchführung gebietsbezogener städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen sowie auch für gebietsunabhängige Einzelvorhaben, dabei vor allem solche, die von erheblicher städtebaulicher Bedeutung sind, sich in ein städtebauliches Konzept einfügen und durch die wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden.
- Die Förderung erfolgt auf Grundlage jährlicher Programmausschreibungen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Höhe der Arbeitslosigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde kann es Zu- und Abschläge von je 10 Prozent geben.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben für städtebauliche Einzelvorhaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.9. des Vorjahres an die zuständige Bezirksregierung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Gemeinden, mit Zustimmung des für Städtebauförderung zuständigen Ministeriums auch Gemeindeverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen für das Fördergebiet ein integriertes (städtebauliches) Entwicklungskonzept (ISEK) vorlegen.
- Im Rahmen der zu fördernden Gesamtmaßnahme müssen Sie Teilmaßnahmen des Klimaschutzes beziehungsweise zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der dazu gehörenden Infrastruktur (unter anderem energetische Gebäudesanierung, Flächenrecycling, Nutzung klimaschonender Baustoffe sowie Schaffung, Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen) umsetzen.
- Teilmaßnahmen müssen einer in ein Städtebauförderprogramm aufgenommenen Gesamtmaßnahme zugeordnet sein.
- Städtebauliche Einzelvorhaben müssen sich in ein städtebauliches Konzept einfügen sowie den Zielen und Zwecken der Städtebauförderung dienen.
- Wollen Sie Teilmaßnahmen oder städtebaulichen Einzelvorhaben durchführen, muss eine ausreichende Planungssicherheit bestehen.
- Sie müssen die Finanzierung Ihrer Maßnahme sicherstellen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 27.01.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 von Bundesministerium für Wir.