Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
Worum es geht
Wenn Ihnen die notwendigen Sicherheiten fehlen, einen Kredit zur Schaffung oder Modernisierung von Wohnraum zu besichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzung eine Bürgschaft bekommen.
Der Freistaat Bayern gewährt Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens.
Besichert werden Darlehen
- zur Schaffung von Wohnraum (Wohnungsbau oder Ersterwerb),
- zur Modernisierung von Wohnraum,
für den Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung und
- zur Anschlussfinanzierung verbürgter Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.
- Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe, in der Verzinsung und Tilgung auf Dauer gesichert erscheinen.
- Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 betragen und Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen.
- Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über den Darlehensgeber an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Wenn Sie gleichzeitig Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen, reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Darlehensnehmer von Wohnungsbaufinanzierungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wohnfläche, Ausstattung und Höhe der Kosten müssen für Sie angemessen sein.
Der Freistaat übernimmt keine Bürgschaften für
- Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte,
- Darlehen an die öffentliche Hand,
Arbeitgeberdarlehen und
Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens von Bundesministerium für Wi.