Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten
Worum es geht
Wenn Sie als nichtfinanzielles Unternehmen in Schwierigkeiten sind und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit zur Rettung oder Umstrukturierung verfügen, kann der Freistaat Bayern unter bestimmten Voraussetzungen eine Staatsbürgschaft übernehmen.
Der Freistaat Bayern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die der Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten dienen und in Bayern durchgeführt werden. Neben Umstrukturierungsbürgschaften und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden.
Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaftsquote wird im Einzelfall festgelegt. Bei Beträgen von mehr als EUR 5 Millionen ist die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung notwendig.
Den Antrag auf eine Staatsbürgschaft reichen Sie bei Ihrer Hausbank ein. Ist diese bereit, im Fall einer Staatsbürgschaft den Kredit zu bewilligen, leitet sie den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an die LfA Förderbank Bayern weiter.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Bayern, die im Sinne der EU-Leitlinien als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie können die Förderung nur erhalten, wenn Sie als Unternehmen nicht für die „Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft“ infrage kommt und wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten für einen Kredit zur Verfügung stehen.
- Die Durchführung Ihres Vorhabens muss für Bayern von volkswirtschaftlichem, sozialpolitischem, agrarpolitischem oder kulturpolitischem Interesse sein.
Sie als Unternehmen müssen
- die Gesamtfinanzierung absichern,
- die fristgerechte Verzinsung und Tilgung des zu verbürgenden Kredits sicherstellen,
- von Ihrer Persönlichkeit und der organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Ausgestaltung her die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens gewährleisten,
- sich an der Finanzierung des Vorhabens, soweit möglich, in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln beteiligen.
- Die nachträgliche Verbürgung bereits ausgereichter Kredite ist nicht möglich.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle U.