Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von sozialem Mietwohnraum planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Wohnungsbauvorhaben und anderen Maßnahmen, die der Versorgung mit sozialem Wohnraum dienen. Schwerpunkte der Förderung liegen auf der Schaffung von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen, wie ältere Menschen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Schwerbehinderte und Wohnungsnotfälle sowie Studierende und Auszubildende.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Neubau und Ersterwerb, Sanierung und Modernisierung von Mietwohnungen
- Neubau, Erwerb, Sanierung und Modernisierung von Genossenschaftswohnungen,
- Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen auf den Inseln (Inselförderung),
- Neubau, Sanierung und Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende sowie
- Erwerb von Zweckbindungen und Anwartschaften.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Sie außerdem einen Zuschuss erhalten.
- Die Höhe von Darlehen und Zuschüssen ist abhängig von der Dauer der Zweckbestimmung, der Wohnfläche, der Anzahl der zu fördernden Wohneinheiten, der Art und gegebenenfalls Lage des Objektes und renditerelevanten Komponenten. Für kinderreiche Familien, Altenwohnungen mit Betreuungsangebot und zur Anpassung von Wohnraum für Schwerbehinderte können Zusatzdarlehen gewährt werden.
- Das Förderverfahren ist mehrstufig. In der 1. Stufe beantragen Sie für Ihr Projekt eine Stellungnahme bei der jeweiligen Kommune. In der 2. Verfahrensstufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) zur technischen Prüfung ein. Erst dann stellen Sie Ihren vollständigen Förderantrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Sie müssen die festgelegten Kostenober- und Wohnflächengrenzen einhalten.
- Die Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung.
- Sie leisten eine Eigenbeteiligung, die von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) festgelegt wird.
- Sie halten die Vorgaben zu energetischen Mindeststandards sowie festgelegte Qualitätskriterien ein.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen von Bundesministerium für Wirtschaft u.