Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Worum es geht

Wenn Sie in bestimmten Fördergebieten neue preisgünstige Mietwohnungen bauen oder bauen lassen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Mietwohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen in bestimmten festgelegten Verdichtungsgebieten schaffen.

Sie erhalten die Förderung für den Neubau von Wohnraum zur dauerhaften Fremdvermietung. Auch für den Ersterwerb von neu gebauten, zur Vermietung bestimmten Wohnungen können Sie eine Förderung beantragen.

Sie erhalten die Förderung als Baudarlehen.

Die Höhe Ihres Darlehens (Grundbetrag) beträgt, abhängig von den örtlichen Bodenpreisen, zwischen EUR 1.200,00 und EUR 2.000 je Quadratmeter Wohnfläche.

Zusätzlich können Sie einen Zuschlag von je EUR 150,00 je Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche für rollstuhlgerechte Wohnungen erhalten. Wenn Sie einen Gemeinschaftsraum errichten, können Sie außerdem einen Zuschlag in Höhe von EUR 500,00 je Quadratmeter Fläche des Gemeinschaftsraums erhalten.

Wenn Sie einen Aufzug einbauen, können Sie außerdem ein zusätzliches Darlehen in Höhe von EUR 3.500 je geförderter Wohnung, höchstens aber EUR 45.000 pro Aufzug bekommen.

Darüber hinaus können Sie einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 20, 25 oder 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens bekommen. Die Höhe des Finanzierungszuschusses ist abhängig von der Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung. Für Bauvorhaben, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 (nach den Förderstandards der bisherigen Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) erreichen, wird der Finanzierungszuschuss um EUR 150,00 je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche erhöht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu jährlich festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum bestehen. Ihre Gemeinde muss einen Überblick über die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse haben.
  • Für Ihr Projekt muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen und als Bauherrin/Bauherr müssen Sie eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent Ihrer Gesamtkosten erbringen.
  • Die Wohnfläche, die sogenannte Regelwohnfläche, für die Sie eine Förderung beantragen können, beträgt
  • bei Wohnungen für 1 Person bis 45 Quadratmeter,

bei Wohnungen für 2 Personen bis 60 Quadratmeter und

  • für jede weitere Person 12 Quadratmeter mehr.
  • Sie erhalten die Förderung nur für vollständige Wohnungen und nicht für Teile von Wohnungen.
  • Das Baudarlehen wird Ihnen nur bereitgestellt, wenn in dem Gebäude mindestens 4 Wohneinheiten entstehen.
  • Normalerweise muss sich die Kommune mit mindestens EUR 6.000 je Wohneinheit an der Finanzierung beteiligen.
  • Für die geförderten Wohnungen müssen Sie die Mietpreis- und Belegungsbindungen beachten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittl.