Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen
Worum es geht
Wenn Sie ein Neubauvorhaben für sozialen Wohnraum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Baudarlehen und einen Zinszuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen schaffen möchten, die am Markt keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind.
Sie erhalten die Förderung für den Neubau von Wohnraum zur dauerhaften Fremdvermietung und den Ersterwerb von neu gebauten zur Vermietung bestimmten Wohnungen.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Baudarlehen.
Die Höhe des Darlehens (Grundbetrag) beträgt abhängig von den örtlichen Bodenpreisen zwischen EUR 1.700 und EUR 2.500 je Quadratmeter Wohnfläche. Hinzu kommt ein Zuschlag je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche in Höhe von je EUR 150,00 für rollstuhlgerechte Wohnungen. Wenn Sie einen Gemeinschaftsraum errichten, können Sie außerdem einen Zuschlag in Höhe von EUR 500,00 je Quadratmeter Fläche des Gemeinschaftsraums erhalten.
Wenn Sie einen Aufzug einbauen, können Sie außerdem ein zusätzliches Darlehen in Höhe von EUR 3.500 je geförderter Wohnung, höchstens aber EUR 45.000 pro Aufzug bekommen.
Darüber hinaus können Sie einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 20, 30 oder 40 Prozent des bewilligten Förderdarlehens bekommen. Die Höhe des Finanzierungszuschusses ist abhängig von der Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung. Für Bauvorhaben, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 (nach den Förderstandards der bisherigen Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) erreichen, wird der Finanzierungszuschuss um EUR 150,00 je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche erhöht.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu jährlich festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum bestehen. Die Gemeinde hat einen Überblick über die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse.
- Sie erhalten die Förderung nur für vollständige Wohnungen und nicht für Teile von Wohnungen.
- Für wohnberechtigte Haushalte gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die alle 3 Jahre angepasst werden.
- Die Wohnfläche, die sogenannte Regelwohnfläche, für die Sie eine Förderung beantragen können, beträgt
- bei Wohnungen für 1 Person bis 45 Quadratmeter,
bei Wohnungen für 2 Personen bis 60 Quadratmeter und
- für jede weitere Person 12 Quadratmeter mehr.
- Im Gebäude entstehen mindestens 4 Wohneinheiten.
- Ihnen wird ein Baudarlehen nur gewährt, wenn sich auch die Kommune mit mindestens EUR 10.000 je Wohneinheit an der Finanzierung beteiligt.
- Für Ihr Projekt muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen und Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
- Beachten Sie bitte, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/wohnungsbaufoerderstellen-306310
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit gerin.