Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Worum es geht

Wenn Sie Modernisierungsvorhaben an Mietwohnungen für Studierende oder Auszubildende oder für Haushalte mit wenig Einkommen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Modernisierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, für studentische Haushalte und für Haushalte von Auszubildenden.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung

  • des Wohnungszuschnittes,
  • der Wohnqualität, vor allem durch den Anbau von Balkonen,
  • der natürlichen Belichtung und Belüftung,
  • der energetischen Eigenschaften, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW finanziert werden können,
  • der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs),
  • der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes,
  • des Schallschutzes,
  • der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen,
  • der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze),
  • Ausgaben für modernisierungsbedingte Instandsetzungen.
  • Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Außerdem können Sie einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens erhalten.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
  • Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der Mietwohnung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Wohnungen sind seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig.
  • Die Modernisierung, die Sie planen, muss mindestens 4 Wohnungen umfassen.
  • Ihre Kosten für die Modernisierung müssen mindestens EUR 5.000 je Wohnung betragen.
  • Beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen von Bundesministerium f.