Soziale Innovation

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie innovative Projekte für Unternehmen und Arbeitskräfte in den Bereichen Anpassung an den Wandel, Gesundheit und Soziales planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei sozial-innovativen Projekten, die der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer und verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen und zur Deckung lokaler und regionaler Bedarfe dienen und die grundsätzlich auf andere Regionen übertragbar sind.

Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Anpassung von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern und Arbeitskräften an den Wandel,
  • Sicherung des Zugangs zu sowie Verbesserung und Ausweitung von erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge.
  • Außerdem werden landesweit 3 Stellen für soziale Innovation gefördert, um die Initiierung, Erprobung und Umsetzung innovativer Projektansätze voranzutreiben.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und bis zu 80 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“.
  • Bei der Förderung von Projekten beträgt deren Laufzeit grundsätzlich 36 Monate.
  • Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
  • Die Antragstellung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Im Fall von Projektförderung ist die Antragstellung zweistufig. Zunächst erfolgt ein Aufruf zur Einreichung von Projektideen. Bei positiver Bewertung Ihrer Projektidee werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • im Rahmen der Projektförderung Projektträger in der Rechtsform juristischer Personen des privaten und öffentlichen Rechts und
  • im Rahmen der Stellenförderung für soziale Innovation die Landesspitzenverbände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Landesverbände der Wohlfahrt (einschließlich Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- und anderer sozialer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) mit Sitz in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Im Fall von sozial-innovativen Projekten muss der Ort der Durchführung des Vorhabens in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Bei Förderung von Stellen für soziale Innovation muss sich deren Tätigkeit auf das jeweilige Programmgebiet (Regionenkategorie ÜR oder SER) beziehen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sichern.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

30177 Hannover

+49 511 30031-0

www.nbank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Soziale Innovation von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensi.

Verwandte Programme

Was wir im selben Durchgang prüfen würden.

Menschen & QualifizierungZuschussNiedersachsenFörderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA)Wenn Sie eine Koordinierungsstelle im Bereich Frauen und Wirtschaft aufbauen oder betreiben oder Arbeitsmarktprojekte für Frauen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und GleichstellungMenschen & QualifizierungZuschussNiedersachsenJugendwerkstättenWenn Sie in Niedersachsen eine Jugendwerkstätte betreiben und damit junge Menschen in ihrer Vorbereitung auf eine Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und GleichstellungMenschen & QualifizierungZuschussThüringenAktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der ArmutsbekämpfungWenn Sie Maßnahmen planen, mit denen junge benachteiligte Menschen an die Erwerbstätigkeit herangeführt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und SportMenschen & QualifizierungZuschussBaden-WürttembergArbeit InklusivWenn Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-WürttembergMenschen & QualifizierungZuschussbundesweitESF-Bundesprogramm – „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)Wenn Sie das Weiterbildungsangebot in Ihrem Unternehmen ausbauen und damit die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern oder auch Fachkräfte sichern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Menschen & QualifizierungZuschussSchleswig-HolsteinESF Plus – Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und LangzeitarbeitslosenFörderung von Konzepten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Bürgergeld beziehen.Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Mehr in der Förderdatenbank: Gesundheit & Soziales in Niedersachsen · Förderprogramme in Niedersachsen · Förderprogramme für Arbeit · Förderprogramme für Gesundheit & Soziales