Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen
Worum es geht
Wenn Sie Fachkräfte für die soziale Beratung von Geflüchteten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Beschäftigung von Fachkräften für die soziale Beratung von Geflüchteten innerhalb und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben in
- Asylverfahrensberatungsstellen,
- dezentralen Beschwerdestellen,
- psychosozialen Erstberatungsstellen,
- Rückkehrberatungsstellen,
- regionalen Beratungsstellen,
- psychosozialen Zentren.
- Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Fortbildung und Stärkung des fachlichen Austausches des Beratungspersonals.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Der Förderhöchstsatz für Ihre Personalausgaben beträgt je nach Qualifikation jährlich zwischen EUR 53.300 und EUR 82.900 je geförderter Vollzeitstelle (Vollzeitäquivalent). Je Einrichtung sind bis zu 0,5 oder bis zu einem Vollzeitäquivalent förderfähig.
- Ihre Sachausgaben sind je nach Einrichtung bis zu einer Höhe von EUR 5.000 zuwendungsfähig.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal und schriftlich an die Bezirksregierung Arnsberg.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen den Bescheid der Finanzverwaltung, der eine Anerkennung Ihrer Gemeinnützigkeit für den Förderzeitraum umfasst, vorlegen.
- Das Personal in Ihrer Einrichtung muss über einschlägige fachliche Abschlüsse verfügen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen von Bundesministerium f.