Sondervermögen Bürgerenergie (Bürgerenergiefonds)

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die regionale bürgerschaftliche Mitwirkung an der Energiewende gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie aus dem „Sondervermögen Bürgerenergie.SH“ in der Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten.

Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen aus den Bereichen

  • erneuerbare Wärme,
  • neue Mobilität,
  • erneuerbare Stromerzeugung,
  • Energieeffizienz bei der Energienutzung und -versorgung von Gebäuden und Quartieren und
  • Digitalisierung im Energiesektor.
  • Sie erhalten die Förderung als bedingt rückzahlbaren, verzinslichen Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 200.000 je Projekt. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 10.000.
  • Sie müssen den Zuschuss bei der Realisierung des Gesamtprojekts oder beim Wegfall bestimmter Voraussetzungen erstatten.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Energieagentur.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens 7 natürlichen Personen mit 1. Wohnsitz in dem Gemeindegebiet, in dem das Gesamtprojekt durchgeführt werden soll.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • An Ihrem Projekt können sich Kommunen und juristische Personen beteiligen, solange die Stimmenmehrheit bei Ihnen verbleibt.
  • Sie müssen eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der Sie das Projekt mit dem Ziel des Vorhabens konkret beschreiben.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf Ihr Projekt noch nicht den Reifegrad erlangt haben, der eine vollständige Darstellung der Finanzierung des Gesamtprojektes möglich macht.
  • Sie müssen eine detaillierte und nachvollziehbare Projektbeschreibung des Gesamtprojektes vorlegen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

24143 Kiel

0431 99050

www.ib-sh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Sondervermögen Bürgerenergie (Bürgerenergiefonds) von Bundesministerium für Wirt.