Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Worum es geht

Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ Ziel und Gegenstand Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) …

Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“

Ziel und Gegenstand

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit.

Ziel ist es, den familienorientierten und barrierefreien Tourismus in Bayern als Qualitäts- und Komfortmerkmal zu stärken.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) gemäß KMU-Definition der EU.

Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Eine Karte der geltenden Fördergebietskulisse ist im Internet abrufbar.

Die Investitionen müssen der Barrierefreiheit dienen, ohne dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist. Insbesondere können gefördert werden:

  • Maßnahmen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung, wie zum Beispiel stufenloser Zugang zum Gebäude beziehungsweise zu den Räumlichkeiten, behindertengerechtes Bad/WC/Dusche,
  • Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung, wie zum Beispiel Einsatz optischer Signale, induktive Höranlage,
  • Maßnahmen für Menschen mit Sehbehinderung, wie zum Beispiel Leitsysteme mit Bodenindikatoren, Informationen in Braille- oder Prismenschrift,
  • Maßnahmen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, wie zum Beispiel Informationen über Piktogramme oder Bilder.
  • Die vorgesehene barrierefreie Investition kann auch Teil einer Gesamtinvestitionsmaßnahme zur Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder Modernisierung einer Betriebsstätte sein.
  • Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 30 Prozent) und
  • bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 20 Prozent).
  • Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt EUR 30.000 .

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Quelle

Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand April 2019; Informationen des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand Oktober 2023.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Bayern

www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ von Bundesmin.