Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 – Wohnquartiere
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune oder Investorin oder Investor gemischte und attraktive Wohnquartiere für viele Bedarfsgruppen planen und gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune oder Investorin oder Investor bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und eine Siedlungsstruktur mit einer Bandbreite von Gebäudetypen anbieten.
Sie bekommen die Förderung für die Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzepts. Dazu gehören die Vorbereitung und Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplans oder auf sonstige Weise verbindlichen Bebauungskonzepts, der beziehungsweise das die in der Anlage genannten Qualitätskriterien berücksichtigt.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 50.000 der förderfähigen Kosten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die schleswig-holsteinischen Gemeinden sowie Vorhabenträger, die sich mittels städtebaulichen Vertrags zur Realisierung von Bebauungskonzepten verpflichten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen über geeignete und konkrete Flächen verfügen, die für das Bebauungskonzept genutzt werden sollen.
- Ihr Vorhaben muss den Zielen der Raumplanung entsprechen.
- Sie setzen Ihr Vorhaben innerhalb von 3 bis 5 Jahren um.
- Das angestrebte Bebauungskonzept muss mindestens 100 Matrixpunkte nach den Qualitätskriterien der Anlage erreichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für
- Grunderwerb,
- Neubauten,
- sonstiges kommunales Personal.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 – Wohnquartiere vo.