Soforthilfen Flutkatastrophe Ostsee

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Worum es geht

Wenn Sie als Gemeinde, Kreis, Amt, Kommunalunternehmen oder Zweckverband Schäden an Ihrer Infrastruktur – zum Beispiel Häfen, Strände oder Promenaden – reparieren, die durch die Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde, Kreis, Amt, Kommunalunternehmen oder Zweckverband bei der Reparatur von Schäden an Ihrer Infrastruktur, die durch die Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 beschädigt worden ist.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Wiederaufbau touristischer Anlagen und Maßnahmen zur Wiederherstellung von Stränden, Strandwällen und Dünen an touristisch relevanten Strandabschnitten,
  • Wiederaufbau der Infrastruktur der kommunalen gewerblichen Häfen, öffentlich zugänglicher Bereiche der kommunalen Sportboothäfen und Wiederaufbau der sonstigen Schiffs- und Bootsanleger im kommunalen Eigentum (zum Beispiel Hafenbauten, elektrische Anlagen, Versandung) sowie Wiederherstellung der jeweiligen unmittelbaren Zufahrten (beeinträchtigt zum Beispiel durch Verschlickung, Versandung),
  • Wiederaufbau an kommunaler Infrastruktur (zum Beispiel Schäden an Gebäuden, Straßen, Gehwegen).
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Schadenssumme muss im Einzelfall mindestens EUR 10.000 sowie je Antragstellerin und Antragsteller mindestens EUR 40.000 betragen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.10.2024 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden, Kreise, Ämter, Kommunalunternehmen, gemeinsame Kommunalunternehmen, Eigenbetriebe und Zweckverbände sowie
  • Gesellschaften, an denen die oben genannten Antragsberechtigten mit mehr als 50 Prozent beteiligt sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen rechtsverbindlich erklären, dass die zu beseitigenden Schäden in direktem ursächlichen Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 stehen.
  • Bei der Wiederherstellung von touristischen Anlagen müssen Sie die örtliche Küstendynamik beachten, vor allem bei der Wiederherstellung von Wegen in Steilküstenbereichen.
  • Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Wiederherstellung von Stränden, Strandwällen und Dünen, wenn Sie bestätigen, dass die Schäden die touristische Nutzung erheblich beeinträchtigen und die geplante Maßnahme für die Wiederherstellung der touristischen Nutzung notwendig ist.
  • Wenn Sie Ihren kommunalen gewerblichen Hafen oder einen öffentlich zugänglichen Bereich in einem kommunalen Sportboothafen oder sonstige Schiffs- und Bootsanlegern im kommunalen Eigentum wiederaufbauen, müssen Sie bestätigen, dass die entsprechende Infrastruktur, Zufahrten oder Verkehre im Hafen/Sportboothafen durch die Flutkatastrophe erheblich beeinträchtigt worden sind.
  • Bei Maßnahmen zum Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur müssen Sie erklären, dass die Schäden erheblich sind und die geplante Maßnahme für die Wiederherstellung der funktionsgemäßen Nutzung notwendig ist.
  • Sie müssen die beantragten Maßnahmen bis zum 31.12.2030 abschließen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

24143 Kiel

0431 99052745 oder 0431 99054530

www.ib-sh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Soforthilfen Flutkatastrophe Ostsee von Bundesministerium für Wirtschaft und Kli.