Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Träger der Jugendhilfe Maßnahmen durchführen, um Netzwerke der Frühen Hilfe auszubauen oder Eltern in den ersten Lebensjahren ihres Kindes zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger der Jugendhilfe beim Ausbau der Strukturen der Frühen Hilfen und bei der Förderung elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenzen.

Sie erhalten die Förderung für die Sach- und Personalausgaben

zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen und

  • zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 20.000 als Grundpauschale. Darüber hinaus erhalten Sie Zuwendungen abhängig von der Zahl der Kinder zwischen 0 und 3 Jahren.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Sachsen-Anhalt als Erstempfänger.

Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind öffentliche, freie oder private Träger sowie freiberuflich tätige Einzelpersonen (zum Beispiel Familienhebammen).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie dürfen Ihre Maßnahme nicht vor dem 1.1.2012 begonnen haben.

Sie müssen

  • den bisherigen Ausbau des für Frühe Hilfen zuständigen Netzwerkes in Ihrem Antrag darstellen und das jeweilige Entwicklungsinteresse darlegen,
  • die Mindestanforderungen der Leistungsleitlinien der Bundesstiftung Frühe Hilfen erfüllen,
  • Ihre Maßnahmen auf der Grundlage einer Jugendhilfeplanung – möglichst unter Einbeziehung der Gesundheits- und Sozialplanung – durchführen und
  • qualifizierte Fachkräfte einsetzen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

39114 Magdeburg

0391 56701

www.ms.sachsen-anhalt.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung v.

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