Schienengüterinfrastruktur

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Worum es geht

Wenn Sie in die Schienengüterinfrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg fördert Ihre Investitionen in die Schienengüterinfrastruktur zur besseren Erschließung von Logistikzentren einschließlich Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten Verkehrs.

Sie erhalten die Förderung für

Eisenbahninvestitionen sowie

  • Konzepte und Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger und für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung für Eisenbahninvestitionen beträgt bis zu 80 Prozent und für Konzepte und Machbarkeitsstudien bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Melden Sie Ihre Maßnahme bis zum 30.6. für das Folgejahr beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) an. Das LBV erarbeitet aus den Anmeldungen ein Jahresförderprogramm und ein mittelfristiges Programm für die Förderung der Schienengüterinfrastruktur. Das zuständige Ministerium entscheidet endgültig über die Maßnahmen im Jahresprogramm Infrastruktur.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

kommunale Gebietskörperschaften sowie

öffentliche und private Betreiberinnen und Betreiber von Schieneninfrastruktur.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die wirtschaftliche und rechtliche Tragfähigkeit der Maßnahme nachweisen.
  • Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer der zur Eisenbahninfrastruktur gehörenden planfestgestellten Bahnflächen sein.
  • Sie müssen die geförderte Infrastruktur zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung stellen.
  • Ihre Maßnahme muss Bestandteil des bestätigten Jahresförderprogramms der Bewilligungsbehörde sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)

15366 Hoppegarten

+49 3342 4266-1001

lbv.brandenburg.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Schienengüterinfrastruktur von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,.