Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben und investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Bund unterstützt Sie bei Investitionen in den Ersatz, Ausbau und Neubau der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten. 50 Prozent Ihrer Planungskosten sind zuwendungsfähig, wenn Ihre gesamten Planungskosten 13 Prozent Ihrer Baukosten nicht übersteigen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. für das Folgejahr beim Eisenbahn-Bundesamt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen über eine Genehmigung gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügen.
- Sie gewähren einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Schienenwegen gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz.
- Ihre Investition muss Schienengütertransporte betreffen, die über eine Distanz von mindestens 50 Kilometern durchgeführt werden.
- Sie müssen die gesamte Finanzierung sicherstellen und durch geeignete Unterlagen nachweisen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) von Bundesministerium für .