Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Worum es geht

Wenn Sie Humanmedizin studieren und nach Ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt im ländlichen Raum hausärztlich tätig werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Sie als Medizinstudierende, wenn Sie nach Ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einem Gebiet mit besonderem ärztlichen Versorgungsbedarf außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Radebeul, vor allem jedoch im ländlichen Raum im Freistaat Sachsen, hausärztlich tätig werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.000 pro Monat. Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer der Regelstudienzeit.

Ihren Antrag richten Sie an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Die Bewerbungsfrist läuft normalerweise vom 1.10. bis 15.11. des Studienjahres. Sind nach dem 15.11. noch Förderplätze frei, ist eine Verlängerung der Bewerbungsfrist bis zum 31.3. des Folgejahres möglich.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin, die

  • eine verbindliche Studienplatzzusage für den Studiengang Humanmedizin besitzen oder
  • im 1. bis 6. Semester an einer Hochschule in Deutschland – vorrangig im Freistaat Sachsen – eingeschrieben sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen.
  • Sie verpflichten sich, während der gesamten Dauer der Förderung eine Patenschaft mit einer anerkannten Patenschaftspraxis im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen einzugehen und pro Förderjahr 24 Tage in der Praxis zu verbringen.
  • Sie müssen Ihr Studium nach Möglichkeit im Rahmen der Regelstudienzeit durchlaufen.
  • Zudem verpflichten Sie sich, unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums eine Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder unter bestimmten Bedingungen einer anderen Facharztrichtung zu absolvieren.
  • Nach Abschluss der Facharztweiterbildung werden Sie binnen 6 Monaten für die Dauer von 6 Jahren, mindestens jedoch 1 Jahr pro angefangenem Förderjahr, hausärztlich oder in Ausnahmefällen auch fachärztlich in Sachsen außerhalb der Städte Leipzig, Dresden und Radebeul tätig.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

01099 Dresden

0351 82906323

www.kvs-sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten von Bu.