Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE)

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Worum es geht

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Forschungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von folgenden Vorhaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich:

  • Forschungsvorhaben unter anderem in Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Bioökonomie, Chemie und Energie, Ernährungswissenschaften, Umweltwissenschaft, Material- und Lebenswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien, Künstlicher Intelligenz sowie anderen Leitmärkten und Querschnittsbereichen der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) des Programms EFRE einschließlich Begleitforschung in Sozial-, Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften,
  • Forschungsvorhaben für wissenschaftliche Schwerpunkte, Kompetenzzentren und Netzwerke,
  • innovationsorientierte exzellente Forschungsvorhaben im Land Sachsen-Anhalt,
  • Beschaffung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen für Forschungszwecke sowie
  • Forschungsvorhaben für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
  • Sie erhalten die Förderung für auf die Vorhaben bezogene Bruttopersonalausgaben sowie Sachausgaben und sonstige Ausgaben (zum Beispiel Dienstleistungen), Ausstattungs- und Geräteinvestitionen sowie kleine Baumaßnahmen, die dem Einbau geförderter Geräte dienen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss mit der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) des Landes Sachsen-Anhalt übereinstimmen.
  • Sie dürfen die geförderte Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur nicht wirtschaftlich nutzen.
  • Beachten Sie bitte, dass Ihre Forschung einen Anwendungsbezug aufweisen muss, das heißt, es darf sich nicht um Grundlagenforschung handeln.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

39104 Magdeburg

+49 800 560-0757

www.ib-sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE) von Bundesminister.