SAB Sachsenkredit Energie und Speicher

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Förderart
Darlehen
Region
Sachsen
Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen planen, die die Nutzung von Photovoltaik- und Geothermieanlagen im Freistaat Sachsen erhöhen und mit denen der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden in Sachsen gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei investiven Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparung sowie zur Substitution fossiler Energieträger.

Sie erhalten die Förderung für

die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen

  • auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen (Aufdach, Fassade, Freifläche),
  • deren Bruttoleistung nach Umsetzung des Fördervorhabens mehr als 30 Kilowattpeak bis einschließlich 1 Megawattpeak beträgt;

den Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler ortsfester Speicher

  • für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie (Stromspeicher, Quartierspeicher und Nachrüstsätze),
  • die mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelt und wieder aufladbar sind und
  • die jeweils mit einer Photovoltaikanlage von mindestens 30 Kilowattpeak gekoppelt werden;

den Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen

in Neubauten oder in deren unmittelbarer Nähe,

die überwiegend (das heißt mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:

  • Raumheizung/-kühlung,
  • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung/-kühlung;

den Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern

  • in Neubauten,
  • die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
  • Sie erhalten die Förderung als Investitionsdarlehen mit Tilgungszuschuss.
  • Die Darlehenshöhe beträgt zwischen 35.000 EUR und 5.000.000 EUR.

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt

  • für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher grundsätzlich bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, davon abweichend für den Einbau, Ersatz oder die Erweiterung dezentraler, mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelter, wieder aufladbarer ortsfester Speicher bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • jedoch mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts einschließlich deren Zusammenschlüsse sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter oder Mieterinnen und Mieter der Flächen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
  • Zur Gewährung des Zuschusses müssen Sie ein Investitionsdarlehen der SAB in Höhe der förderfähigen Ausgaben in Anspruch nehmen.
  • Sie müssen die technischen Vorgaben einhalten.
  • Stellen Sie Ihren Antrag zur Förderung als Pächterin, Pächter, Mieterin, Mieter (oder als diesen Gleichgestellte oder Gleichgestellter, zum Beispiel Nießbrauchberechtigte oder Nießbrauchberechtigter oder als Person mit Wohnrecht) oder als Contractor, müssen Sie eine schriftliche Erlaubnis der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers vorlegen.

Sie müssen folgende Zweckbindungsfristen beachten:

  • für Photovoltaikanlagen, die auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden (Aufdach, Fassade, Freifläche) oder auf offenen Parkplätzen installiert werden, und deren Stromspeicher 5 Jahre,
  • für Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher 12 Jahre.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter SAB Sachsenkredit Energie und Speicher von Bundesministerium für Wirtschaft und .

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