Rückbau von Wohngebäuden

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Stand
13.04.2026

Worum es geht

Wenn Sie den Rückbau leerstehender Wohngebäude planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie beim Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden. Zu den Wohngebäuden und den anzurechnenden Wohnflächen gehören auch die Gewerbeflächen in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden.

Sie erhalten die Förderung für

  • Abbruch und Demontage des Bauwerkes einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • Abtransport des Abbruchmaterials einschließlich der Enddeponie,
  • Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • einfache Begrünung des Grundstückes nach der Rückbaumaßnahme,
  • notwendige Baunebenkosten,

Freimachung von Wohnungen und

  • abbruchbedingte Instandsetzung an Nachbarhäusern.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 50,00 pro Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden.

Als Gemeinde können Sie die Zuwendungen an Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer weiterleiten. Dabei kann es sich um Zweckverbände, Landkreise, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts handeln.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Gemeinde müssen Sie über ein höchstens 10 Jahre altes integriertes Stadtentwicklungskonzept verfügen.
  • Sie müssen die Rückbaumaßnahme außerhalb eines Städtebaufördergebietes durchführen.
  • Die Maßnahme muss aufgrund der erwartenden demografischen Entwicklung erforderlich sein.
  • Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer muss auf mögliche planungsschadensrechtliche Entschädigungsansprüche und für mindestens 10 Jahre auf die Wiederbebauung des Grundstücks mit Mietwohngebäuden verzichten.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 13.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

0351 49100

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Rückbau von Wohngebäuden von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, l.

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