Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung (Sachsen-Anhalt ERWACHSENENBILDUNG DIGITAL)
Worum es geht
Wenn Sie als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Ihre digitale Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung bei Digitalisierungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionsmaßnahmen einschließlich der Planung, Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme sowie deren laufende Kosten:
- Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur und Ausstattung in den Einrichtungen (zum Beispiel IT-Hardware, Lehr- und Lernplattformen) sowie Server- und Cloudlösungen,
- Breitbandausbau ab Grundstücksgrenze der Einrichtung mit Anschlussverfügbarkeit in den Räumlichkeiten und zugehörige WLAN-Lösungen,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte, wie zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays (plus zugehörigen Steuerungsgeräten) zum Betrieb in den Einrichtungen,
- Einrichtungsgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets),
- technische Unterstützung und Beratung zu den geförderten Investitionen,
- Kosten für Softwarelizenzen einschließlich Updates bereits installierter Software,
- Kosten für die Entwicklung und Einrichtung von Schnittstellen für die Übermittlung von Daten an nachgelagerte Systeme (Web-Shop, Fachverfahren, Haushalts-Kasse-Rechnungswesen-Software, Systeme zur Geschäftsanalytik– BI (Business Intelligence)-Systeme),
- Kosten für den Aufbau von Steuerungssystemen über BI-Systeme.
- Sie können außerdem eine Förderung für Kosten für Fort- und Weiterbildungen Ihrer hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis erhalten. Dazu gehören Fort- und Weiterbildungen zu Schulungsmaßnahmen, die für den Aufbau und der Inbetriebnahme der geförderten Investitionen erforderlich sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 150.000, für die Fort- und Weiterbildung der hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis maximal EUR 5.000.
- Das Investitionsvolumen muss mindestens EUR 20.000 betragen.
- Eine mehrjährige Förderung von Maßnahmen (Projektphasen) ist möglich, höchstens aber über 3 aufeinanderfolgende Jahre.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.8. des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und parallel an das Ministerium für Bildung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung und deren Träger sowie die anerkannten landesweit tätigen Zusammenschlüsse von Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.
- Vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit Ihrer Maßnahme nicht beginnen.
- Sie müssen über ein konkretes und nachvollziehbares technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte Ihrer Einrichtung verfügen.
Sie müssen in Ihrer Einrichtung
- über eine entsprechende Infrastruktur (Breitbandausbau, WLAN oder ausreichend Anschlüsse per Netzwerkkabel) zur störungsfreien Inbetriebnahme der beantragten Investitionsmaßnahmen verfügen oder
- den Auf- und Ausbau der Infrastruktur zur störungsfreien Inbetriebnahme der beantragten Investitionsmaßnahmen im Rahmen Ihrer Antragsstellung planen, beantragen und entsprechend umsetzen.
- Beantragen Sie eine Förderung von Kosten für Fort- und Weiterbildungen, muss ein bedarfsgerechter Fortbildungsplan für Ihre hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis vorliegen.
Sie erhalten keine Förderung unter anderem für
- Investitionsmaßnahmen einschließlich der Planung, Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme sowie die laufenden Kosten, die vorrangig für verwaltungsbezogene Funktionen eingesetzt werden,
- Kosten für Fort- und Weiterbildungen des Verwaltungspersonals Ihrer Einrichtung und
- die Beschaffung von Smartphones im Rahmen einrichtungsgebundener mobiler Endgeräte.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
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