Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung (Sachsen-Anhalt ERWACHSENENBILDUNG DIGITAL)

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Ihre digitale Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung bei Digitalisierungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionsmaßnahmen einschließlich der Planung, Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme sowie deren laufende Kosten:

  • Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur und Ausstattung in den Einrichtungen (zum Beispiel IT-Hardware, Lehr- und Lernplattformen) sowie Server- und Cloudlösungen,
  • Breitbandausbau ab Grundstücksgrenze der Einrichtung mit Anschlussverfügbarkeit in den Räumlichkeiten und zugehörige WLAN-Lösungen,
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte, wie zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays (plus zugehörigen Steuerungsgeräten) zum Betrieb in den Einrichtungen,
  • Einrichtungsgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets),
  • technische Unterstützung und Beratung zu den geförderten Investitionen,
  • Kosten für Softwarelizenzen einschließlich Updates bereits installierter Software,
  • Kosten für die Entwicklung und Einrichtung von Schnittstellen für die Übermittlung von Daten an nachgelagerte Systeme (Web-Shop, Fachverfahren, Haushalts-Kasse-Rechnungswesen-Software, Systeme zur Geschäftsanalytik– BI (Business Intelligence)-Systeme),
  • Kosten für den Aufbau von Steuerungssystemen über BI-Systeme.
  • Sie können außerdem eine Förderung für Kosten für Fort- und Weiterbildungen Ihrer hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis erhalten. Dazu gehören Fort- und Weiterbildungen zu Schulungsmaßnahmen, die für den Aufbau und der Inbetriebnahme der geförderten Investitionen erforderlich sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 150.000, für die Fort- und Weiterbildung der hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis maximal EUR 5.000.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens EUR 20.000 betragen.
  • Eine mehrjährige Förderung von Maßnahmen (Projektphasen) ist möglich, höchstens aber über 3 aufeinanderfolgende Jahre.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.8. des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und parallel an das Ministerium für Bildung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung und deren Träger sowie die anerkannten landesweit tätigen Zusammenschlüsse von Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.
  • Vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit Ihrer Maßnahme nicht beginnen.
  • Sie müssen über ein konkretes und nachvollziehbares technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte Ihrer Einrichtung verfügen.

Sie müssen in Ihrer Einrichtung

  • über eine entsprechende Infrastruktur (Breitbandausbau, WLAN oder ausreichend Anschlüsse per Netzwerkkabel) zur störungsfreien Inbetriebnahme der beantragten Investitionsmaßnahmen verfügen oder
  • den Auf- und Ausbau der Infrastruktur zur störungsfreien Inbetriebnahme der beantragten Investitionsmaßnahmen im Rahmen Ihrer Antragsstellung planen, beantragen und entsprechend umsetzen.
  • Beantragen Sie eine Förderung von Kosten für Fort- und Weiterbildungen, muss ein bedarfsgerechter Fortbildungsplan für Ihre hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis vorliegen.

Sie erhalten keine Förderung unter anderem für

  • Investitionsmaßnahmen einschließlich der Planung, Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme sowie die laufenden Kosten, die vorrangig für verwaltungsbezogene Funktionen eingesetzt werden,
  • Kosten für Fort- und Weiterbildungen des Verwaltungspersonals Ihrer Einrichtung und
  • die Beschaffung von Smartphones im Rahmen einrichtungsgebundener mobiler Endgeräte.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

39104 Magdeburg

+49 800 560-0757

www.ib-sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung (Sachsen-Anhalt ERWACHS.

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