Richtlinie „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Rheinischen Revier Ihr Geschäftsmodell nachhaltig und zukunftsfähig gestalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Rheinischen Revier auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Bewältigung des Strukturwandels durch die digitale und grüne Transformation Ihrer Geschäftsmodelle und Prozesse.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • TransformConsult: Externe Beratung durch Beratungsunternehmen zur Vorbereitung und Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation,
  • Transformationsexpert:in: Personalausgaben für Transformationsexpertinnen und Transformationsexperten, die für eine befristete Zeit (maximal 24 Monate) die Aufgabe übernehmen, eine Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte des Green Deals vorzubereiten und umzusetzen,
  • TransformInvest: Investitionen zur Umsetzung des Transformationsprozesses, insbesondere Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, Innovationsinvestitionen bis zur Entwicklung von Prototypen mit Zielrichtung klimaneutrale Wirtschaft sowie Investitionen zur Digitalisierung der Unternehmens- und Produktionsprozesse.
  • Fördergebiet sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg und Stadt Mönchengladbach sowie für TransformConsult und Transformationsexpert:in auch der Kreis Euskirchen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

im Fall von Investitionen maximal EUR 2 Millionen und

  • für Beratungsleistungen EUR 1.200 pro Tag für maximal 15 Tagewerke.
  • Den Zuschuss für Personalausgaben für Transformationsexpertinnen und Transformationsexperten erhalten Sie als Pauschale, die von der Verwaltungsbehörde für das EFRE/JTF-Programm NRW festgelegt wird.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte über das EFRE-Online-Portal ein. Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 30.6.2024 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im festgelegten Fördergebiet.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Fördergebiet sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg und Stadt Mönchengladbach sowie für TransformConsult und Transformationsexpert:in auch der Kreis Euskirchen.

Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie

  • direkt vom Kohleausstieg betroffen sein oder Ihr Geschäftsmodell transformieren, um in den auf den Europäischen Grünen Deal oder die Digitalisierung bezogenen Wachstumsfeldern des Rheinischen Reviers neue Geschäftschancen zu nutzen, und
  • bei Antragstellung erklären, dass Ihr zu förderndes Vorhaben dem Erhalt von Arbeitsplätzen im Rahmen einer Diversifizierung bei unmittelbarer Abhängigkeit von der Braunkohlewirtschaft dient oder mit dem Vorhaben die Schaffung neuer Arbeitsplätze geplant ist.
  • Beantragen Sie eine Förderung von externer Beratung, muss das Beratungsunternehmen über praktische Erfahrungen in der Geschäftsmodelltransformation verfügen und dies durch mindestens 3 einschlägige Referenzen aus den vorangegangenen 2 Jahren nachweisen.
  • Sie dürfen keine Unteraufträge vergeben.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bezirksregierung Düsseldorf

40474 Düsseldorf

0211 4755660

www.brd.nrw.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Richtlinie „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen von Bundesministe.

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