Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt durch einen Ausgleich für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der umweltgerechten Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Dauergrünlandflächen in Natura-2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Einschränkung zwischen EUR 106,000 und EUR 440,00 je Hektar Dauergrünland pro Kalenderjahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.5. eines Jahres an das für Sie zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf den beantragten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die landwirtschaftlich genutzten Flächen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen in der Natura-2000-Gebietskulisse, in einem Naturschutzgebiet oder in einem geschützten Landschaftsbestandteil des Landes Sachsen-Anhalt liegen.
  • Für geförderte Flächen müssen Bewirtschaftungsbeschränkungen hinsichtlich der Düngung vorliegen.
  • Sie müssen die Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung, für die Sie einen Ausgleich erhalten, im Bezugszeitraum einhalten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

alff.sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft von Bundesministerium für Wirtsc.