Richtlinie FTI-Thüringen INVEST

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

Worum es geht

Wenn Sie als Wissenschaftseinrichtung oder wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung in den Auf- und Ausbau von Innovationszentren sowie in die Geräte- beziehungsweise Digital-Infrastruktur investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Innovationszentren an Wissenschaftseinrichtungen sowie bei Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur beziehungsweise Digital-Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Auf- und Ausbau von Innovationszentren durch Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur,
  • Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen (WINAFO Invest),
  • Investitionen in die Digital-Infrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen (WINAFO Digital).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 10 Millionen je Vorhaben, für Personalausgaben bis zu 100 Prozent,
  • für Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 1 Million, und
  • für Investitionen in die Digital-Infrastruktur bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 1 Million.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu bestimmten Stichtagen über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank ein. Im Fördergegenstand WINAFO Invest ist dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Wurden Sie ausgewählt, können Sie Ihren Antrag stellen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Fördergegenstand Innovationszentren alle Wissenschaftseinrichtungen und in den übrigen Fördergegenständen nur wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Vorhaben in Thüringen durchführen.
  • Sie müssen sich im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU vertraut machen und prüfen, ob für das beabsichtigte Projekt eine Förderung durch den Bund und die EU möglich ist.
  • Beachten Sie, dass alle Vorhaben wenigsten einem der 5 Spezialisierungsfelder der RIS Thüringen zugeordnet werden können.
  • Sie müssen die Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens beantragen.
  • Sie sichern die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Aufbaubank (TAB)

99084 Erfurt

+49 361 7447-0

www.aufbaubank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Richtlinie FTI-Thüringen INVEST von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasc.