Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst und Hauswirtschaft

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Worum es geht

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende in der in Land-, Forst- und Hauswirtschaft durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft, entsprechende ausbildungsintegrierende Studiengänge sowie die notwendige auswärtige Unterbringung der Teilnehmenden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je Teilnehmerin und Teilnehmer und Lehrgangswoche für

  • Cluster 1 (Traktoren – nur Bedienberechtigung und Landtechnik/ Druschfrüchte) EUR 264,00,
  • Cluster 2 (Maschinen und Geräte II, Ökologischer Landbau, Grundlagen der Landtechnik) EUR 386,00,
  • Cluster 3 (Bau- und Vegetationstechnik/die Bausteine GaLaBau, Erstellen von Belagsflächen, Bau und Bepflanzung einer Wasseranlage, Mauerbau und Natursteinbearbeitung) EUR 498,00;
  • Cluster 4 (Lehrgänge im Beruf Milchwirtschaftliche/r Laborant/in) EUR 1.731,
  • Cluster 5 (Lehrgänge im Beruf Milchtechnologe/in) EUR 2.181,
  • die notwendige auswärtige Unterbringung EUR 120,00.

Richten Sie bitte Ihren Antrag über das SAB-Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grundlage von Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes.
  • Die Inhalte Ihrer Maßnahme müssen Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung sein.
  • Sie führen Ihre Lehrgänge in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durch.
  • Die Teilnehmenden müssen mindestens 80 Prozent der Lehrgangstage besuchen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst .