Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Worum es geht

Wenn Sie eine Fortbildung erfolgreich mit der Meisterprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Sie als erfolgreiche Absolventin oder erfolgreichen Absolvent einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister, Industriemeisterin oder Industriemeister oder Fachmeisterin oder Fachmeister.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 je Absolventin oder Absolvent.

Ihren Antrag reichen Sie spätestens 1 Jahr nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses ein.

Als Absolventin oder Absolvent wenden Sie sich an die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Die zuständige Kammer richtet ihren Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • die sächsischen Handwerkskammern und die sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie
  • Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung für die von der Sächsischen Aufbaubank anerkannten Fortbildungsabschlüsse.
  • Ihre Meisterprüfung müssen Sie vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt haben.
  • Ihr Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen.
  • Sollten Sie als Absolventin oder Absolvent die beiden Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie gefördert werden, wenn Ihr Beschäftigungsort als selbstständige oder angestellte Meisterin oder selbstständiger oder angestellter Meister zum Zeitpunkt der Antragstellung im Freistaat Sachsen liegt.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus von Bundesministerium für Wirtschaf.