Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Sachsen
- Bereich
- Aus- & Weiterbildung
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie eine Fortbildung erfolgreich mit der Meisterprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Sie als erfolgreiche Absolventin oder erfolgreichen Absolvent einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister, Industriemeisterin oder Industriemeister oder Fachmeisterin oder Fachmeister.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 je Absolventin oder Absolvent.
Ihren Antrag reichen Sie spätestens 1 Jahr nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses ein.
Als Absolventin oder Absolvent wenden Sie sich an die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Die zuständige Kammer richtet ihren Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- die sächsischen Handwerkskammern und die sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie
- Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung für die von der Sächsischen Aufbaubank anerkannten Fortbildungsabschlüsse.
- Ihre Meisterprüfung müssen Sie vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt haben.
- Ihr Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen.
- Sollten Sie als Absolventin oder Absolvent die beiden Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie gefördert werden, wenn Ihr Beschäftigungsort als selbstständige oder angestellte Meisterin oder selbstständiger oder angestellter Meister zum Zeitpunkt der Antragstellung im Freistaat Sachsen liegt.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus von Bundesministerium für Wirtschaf.
Verwandte Programme
Was wir im selben Durchgang prüfen würden.
ZuschussSachsenESF Plus 2021–2027 – Familienförderung zur Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit – TANDEM Sachsen (ESF Plus FRL TANDEM Sachsen)Wenn Sie bei Maßnahmen zu Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
ZuschussSachsenFörderung der Beruflichen BildungWenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
DarlehenZuschussSachsenMittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)Wenn Sie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
ZuschussSachsenRichtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst und HauswirtschaftWenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende in der in Land-, Forst- und Hauswirtschaft durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
ZuschussSachsenRichtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Infrastruktur einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte zu modernisieren oder zu ergänzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
ZuschussSachsenRichtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Lehrunterweisung im HandwerkWenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende im Handwerk durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)Mehr in der Förderdatenbank: Aus- & Weiterbildung in Sachsen · Förderprogramme in Sachsen · Förderprogramme für Aus- & Weiterbildung · SMWA — Förderprogramme