Regionalprogramm Fachkräftesicherung

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Förderart
Zuschuss
Bereich
Arbeit
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Veranstaltungen und Aktivitäten der Fachkräfteallianzen in den Regionen und Kreisen des Landes Baden-Württemberg umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Akteurinnen und Akteure der regionalen Fachkräfteallianzen bei der Umsetzung von gemeinsamen Veranstaltungen und Aktionen zur Information über die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen der Fachkräftesicherung, bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen im Rahmen der Handlungsfelder der Fachkräfteallianz sowie bei der Evaluation und strategischen Weiterentwicklung Ihrer gemeinsamen Aktivitäten.

Zielgruppe Ihrer Projekte sind unter anderem regionale Unternehmen (insbesondere KMU), (zukünftige) Fachkräfte jeglicher Art, die Öffentlichkeit sowie die Mitglieder der regionalen Fachkräfteallianz.

Sie bekommen die Förderung unter anderem für

Kosten für externe Dienstleisterinnen und Dienstleister, Honorarkosten für externe Referentinnen und Referenten,

Mietkosten für externe Veranstaltungsräume und

  • Veranstaltungstechnik.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Sachausgaben zuzüglich 10 Prozent Organisationspauschale.
  • Je nach Art Ihres Vorhabens liegt der Förderhöchstbetrag zwischen EUR 5.000 und EUR 20.000.
  • Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare ausschließlich elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Partnerinnen und Partner der Fachkräfteallianzen auf regionaler oder auf Kreisebene (zum Beispiel Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften, Agenturen für Arbeit, Landratsämter und Kommunen, die Ligaverbände und Pflegeorganisationen).

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin oder Antragsteller dürfen Sie mit den geförderten Projekten keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen.
  • Sie dürfen keine Teilnahmegebühren oder Kostenbeiträge von den Teilnehmenden erheben.

Ihr Projekt

  • ist ein strategisches Element der Jahresplanung der jeweiligen regionalen Fachkräfteallianz,
  • greift aktuelle regionale Herausforderungen der Fachkräftesicherung mit innovativen Formaten auf und erprobt neue Ansätze,
  • dient der Verstärkung beziehungsweise Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit der Fachkräfteallianz.
  • Mit dem Projekt dürfen Sie erst nach erfolgter Bewilligung beginnen.
  • Sie müssen das Projekt innerhalb der Programmlaufzeit vom 1.4.2024 bis 31.3.2026 durchführen.

Von der Förderung ausgenommen sind

  • bereits erprobte oder marktgängige Formate,
  • Projektformate (ausgenommen Strategieworkshop), für die Sie im Vorjahr oder in den Vorjahren bereits einen Zuschuss bekommen haben.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

70173 Stuttgart

0711 1 232376

wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Regionalprogramm Fachkräftesicherung von Bundesministerium für Wirtschaft und Kl.

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