Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe in den ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten des Landes Rheinland-Pfalz Investitionsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten des Landes.

Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe.

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind (gemäß der Definition der Europäischen Union von kleinen und mittleren Unternehmen), bekommen Sie die Förderung für

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition),
  • den Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestition),
  • die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte sowie

die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

Sind Sie ein Großunternehmen, bekommen Sie die Förderung für

die Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie

  • die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte ist.
  • Förderfähig bei Beherbergungsbetrieben sind Investitionen, die das Beherbergungsangebot erweitern und insbesondere qualitativ verbessern.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der für ein Investitionsvorhaben maximal zulässigen öffentlichen Förderung (Beihilfehöchstsatz) ist abhängig vom jeweiligen Fördergebiet und von Ihrer Unternehmensgröße:

C-Fördergebiet:

In den kreisfreien Städten Pirmasens und Zweibrücken:

  • kleine Unternehmen: 30 Prozent,
  • mittlere Unternehmen: 20 Prozent,
  • Großunternehmen: 10 Prozent.
  • In den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz wird der jeweilige Fördersatz um 5 Prozent erhöht.

D-Fördergebiet:

  • kleine Unternehmen: 20 Prozent,
  • mittlere Unternehmen: 10 Prozent.
  • Im D-Fördergebiet sind grundsätzlich nur kleine und mittlere Unternehmen förderfähig.
  • Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen EUR 10 Millionen überschreitet, wird Ihnen normalerweise ein Fördersatz von maximal 5 Prozent für den EUR 10 Millionen übersteigenden Betrag gewährt.
  • Ihr geplanter Investitionumfang muss eine Zuschusshöhe von mindestens EUR 20.000 erreichen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Investitionsbeginn an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe.

Für die Bereiche Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur ist die Förderung aufgrund beihilferechtlicher Sektorregelungen eingeschränkt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Gefördert werden nur Vorhaben, die in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durchgeführt werden und die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens erfüllen.

Ihr Vorhaben muss

  • zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den strukturschwachen Regionen beitragen und
  • ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erwarten lassen.
  • Bei Investitionen von Beherbergungsbetrieben müssen Sie nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens 25 Betten in Zimmern mit zeitgemäßer Ausstattung im Beherbergungsbetrieb zur Verfügung stellen. Außerdem muss Ihre Betriebsstätte des Beherbergungsgewerbes spätestens im 3. Jahr nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Jahresdurchschnitt mindestens 30 Prozent des Umsatzes mit reinen Übernachtungen (ohne Verzehr und sonstige Dienstleistungen) erzielen.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Mindestens 25 Prozent der Finanzierung müssen Sie durch subventionsfreie Eigenbeiträge leisten.
  • Investitionszuschüsse werden grundsätzlich nur für Vorhaben bewilligt, die innerhalb eines Zeitraums von maximal 36 Monaten durchgeführt werden.

Von der Förderung sind folgende Bereiche ausgeschlossen:

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

Metallerzeugung und Bearbeitung (Stahlindustrie)

Energieversorgung

Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung

Hochbau

Tiefbau

  • Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
  • Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Handelsvermittlung

Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)

Verkehr und Lagerei

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Grundstücks- und Wohnungswesen

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung

Erziehung und Unterricht

Gesundheits- und Sozialwesen

Kunst, Unterhaltung und Erholung

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Private Haushalte mit Hauspersonal, Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

exterritoriale Organisationen und Körperschaften

Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

55116 Mainz

06131 61721333

www.isb.rlp.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionale.