Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe in den ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten des Landes Rheinland-Pfalz Investitionsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten des Landes.
Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe.
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind (gemäß der Definition der Europäischen Union von kleinen und mittleren Unternehmen), bekommen Sie die Förderung für
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition),
- den Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestition),
- die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte sowie
die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.
Sind Sie ein Großunternehmen, bekommen Sie die Förderung für
die Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie
- die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte ist.
- Förderfähig bei Beherbergungsbetrieben sind Investitionen, die das Beherbergungsangebot erweitern und insbesondere qualitativ verbessern.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der für ein Investitionsvorhaben maximal zulässigen öffentlichen Förderung (Beihilfehöchstsatz) ist abhängig vom jeweiligen Fördergebiet und von Ihrer Unternehmensgröße:
C-Fördergebiet:
In den kreisfreien Städten Pirmasens und Zweibrücken:
- kleine Unternehmen: 30 Prozent,
- mittlere Unternehmen: 20 Prozent,
- Großunternehmen: 10 Prozent.
- In den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz wird der jeweilige Fördersatz um 5 Prozent erhöht.
D-Fördergebiet:
- kleine Unternehmen: 20 Prozent,
- mittlere Unternehmen: 10 Prozent.
- Im D-Fördergebiet sind grundsätzlich nur kleine und mittlere Unternehmen förderfähig.
- Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen EUR 10 Millionen überschreitet, wird Ihnen normalerweise ein Fördersatz von maximal 5 Prozent für den EUR 10 Millionen übersteigenden Betrag gewährt.
- Ihr geplanter Investitionumfang muss eine Zuschusshöhe von mindestens EUR 20.000 erreichen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Investitionsbeginn an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe.
Für die Bereiche Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur ist die Förderung aufgrund beihilferechtlicher Sektorregelungen eingeschränkt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Gefördert werden nur Vorhaben, die in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durchgeführt werden und die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens erfüllen.
Ihr Vorhaben muss
- zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den strukturschwachen Regionen beitragen und
- ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erwarten lassen.
- Bei Investitionen von Beherbergungsbetrieben müssen Sie nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens 25 Betten in Zimmern mit zeitgemäßer Ausstattung im Beherbergungsbetrieb zur Verfügung stellen. Außerdem muss Ihre Betriebsstätte des Beherbergungsgewerbes spätestens im 3. Jahr nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Jahresdurchschnitt mindestens 30 Prozent des Umsatzes mit reinen Übernachtungen (ohne Verzehr und sonstige Dienstleistungen) erzielen.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Mindestens 25 Prozent der Finanzierung müssen Sie durch subventionsfreie Eigenbeiträge leisten.
- Investitionszuschüsse werden grundsätzlich nur für Vorhaben bewilligt, die innerhalb eines Zeitraums von maximal 36 Monaten durchgeführt werden.
Von der Förderung sind folgende Bereiche ausgeschlossen:
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Metallerzeugung und Bearbeitung (Stahlindustrie)
Energieversorgung
Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung
Hochbau
Tiefbau
- Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
- Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Handelsvermittlung
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
Verkehr und Lagerei
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
Erziehung und Unterricht
Gesundheits- und Sozialwesen
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Private Haushalte mit Hauspersonal, Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
exterritoriale Organisationen und Körperschaften
Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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