Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen Investitionen tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren gewerblichen und touristischen Unternehmen sowie nichtinvestive Maßnahmen in ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
Sie erhalten die Förderung für:
Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
- Bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
- Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
- Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
Bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
- Bei Schulungen: bis zu 40 % in C-Fördergebieten und bis zu 35 % in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 EUR
- Bei Markteinführung innovativer Produkte: 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 EUR
Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 EUR
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
- Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung.
- Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
- Ihr Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich.
- Sie führen Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten durch.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich.