Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden und die für Ihr Unternehmen von besonderem Gewicht sind.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen in den Bereichen:
Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
frühzeitige Umstrukturierung
notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Förderumfang:
- für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / maximal 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
- für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / maximal 50 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
- Belegschaftsinitiativen: bis zu 70 % der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase
- Die maximale Förderdauer beträgt 3 Monate.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Außerhalb der GRW-Fördergebiete kann ab dem Haushaltsjahr 2025 keine Förderung mehr in Anspruch genommen werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.
Gemäß Ziffer 2 des Beratungserlasses werden nur Unternehmen gefördert, die den unter Nummer 2.2 des Runderlasses „GRW-Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft“ genannten Bereichen zuzuordnen sind – sog. Positivliste.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich.